Von besonderem Interesse ist die Kirche in reinem romanischen Stil. Die Restaurierung hat in den Gewölben den Burgundisch-Zisterziensischen Einfluss hervorgehoben. Der Altar weist eine ältere Form romanischer Struktur auf. Die Kirche wurde vom Erzbischof von Siena, S.E. Mgr. Mario Ismaele Castellano, am 16. Oktober 1982 gesegnet und am 19. September 1987 von S.E. Mgr. Fernando Charrier, Weihbischof und Generalvikar von Siena, konsekriert.

 

Wichtigste Veranstaltungen: 

  • Am Zweiten Sonntag im Mai und am 17. Mai: Feierliches Amt und liturgisches Fest Unserer Frau Königin der Militia Templi.
  • Am Dritten Sonntag im September und am 19. September: Feierliches Amt und liturgisches Fest vom Jahrestag der Einweihung der Magistralen Kirche.
  • Am 27. Dezember : Fest vom Heiligen Johannes, Apostel und Evangelisten, Titular Patrons der Magistralen Kirche und Hauptpatrons der Militia Templi.
  • An Werktagen, um 19:40 Uhr: Gesungene Vesper der Ritter.
  • An Sonntagen und den anderen Pflichtfesten: Um 9:30 Uhr, feierliche Hl. Messe nach tridentinischen Ritus. (In den Monaten Juli und August, sollte man sich vorher telefonisch erkundigen.)

 

Plenarindulgenzen:

Durch die Reskripte der Heiligen Apostolischen Poenitenzierie vom 13. September 1989 und vom 21. November 1999, gewährte Seine Heiligkeit, der Papst, Generalablässe allen gläubigen Katholiken die einer Liturgie in der Magistralen Kirche beiwohnen, oder andachtsvoll diese Kirche an folgenden Tagen besuchen:

  • Zu Ostern, Fest der Auferstehung unseres Herrn Jesus Christus,
  • am 23. April (Hl. Georg, Märtyrer),
  • am zweiten Sonntag im Mai (Unsere Frau, Königin der Militia),
  • am 17. Mai (Unsere Frau, Königin der Militia),
  • am 29. Juni (HHl. Apostel Peter und Paul),
  • am 15. August (Maria Himmelfahrt),
  • am 19. September (Jahrestag der Einweihung der Magistralen Kirche),
  • am 8. Dezember (Maria Empfängnis),
  • am 25. Dezember (Geburt unseres Herrn Jesus Christus),
  • am 27. Dezember (Hl. Johannes, Apostel und Evangelist).

Die Generalablässe werden an allen Tagen gewährt, an denen man in Gemeinschaft (Familie, Freundesgruppe, Vereinigung, usw.) der Liturgie beiwohnt, oder die Kirche besucht. Die Bedingungen sind jene, welche das „Enchyridion Indulgentiarum“ vorschreibt.

 

Den Mitgliedern der Militia gewährte Ablässe:

Alle Eingeschriebenen der Militia, der Scout-Gruppen sowie der geförderten und begünstigten Institutionen können Generalablaß erhalten:

Am Tage ihrer Aufnahme in der Militia und den liturgischen Festen von:

  • Georg Märtyrer (23. April),
  • Johannes Apostel und Evangelisten (27. Dezember),

im besonderen Stand der Erneuerung des, auch privaten Gelöbnisses von Treue zu den Verfassungen und/oder der Regel. Die Ritter auch am Tage ihrer feierlichen Profeß und/oder Investitur und den Jahrestagen dieser. Auch die Damen am Tage ihrer immerwährenden Schenkung und den Jahrestagen dieser.