Im neunten Band des Lexikons „Dizionario degli istituti di perfezione“ (Lexikon der Institute der Perfektion) Edizioni Paoline – Rom, 1997 spricht man über die Militia Templi”. Der dritte Teil unter dem Begriff „Templer“ trägt den Titel “Die Restauration der Templer”; heute ist die Militia Templi die einzig legitimer Templerorganisation.

Im Laufe der Jahrhunderte sind in Europa und in Amerika Orden und Gesellschaften verschiedener Art entstanden, die den Anspruch erhoben, direkte Nachfolger der Templer zu sein und sich in ihren Riten, Werken und Regeln auf die des berühmten Ordens beriefen (vgl. G. Ventura, T. e templarismo…; M. Lo Mastro, Dossier T: …; und B. Blandre, L’ordre…;s. Bibl.). Dieser Anspruch auf die direkte Abstammung von dem alten Orden ist jedoch vollkommen unbegründet und historisch sowie juristisch falsch; auf jeden Fall kann eine eventuelle Neubelebung des Ordens (theoretisch möglich) nur durch den Hl. Stuhl zustande kommen.
Ganz anders hingegen ist die Situation der 1979 in Poggibonsi (Siena) auf Initiative des Grafen Marcello Alberto Cristofani della Magione stattgefundenen Gründung. Dieser hat nämlich eine Vereinigung von Laien ins Leben gerufen, welche sich auf die Ideale und den Lebensstil berufen, die vom hl. Bernhard im Liber ad Milites Templi de laude novae militiae für die Templer beschrieben wurden (ohne eine direkte Abstammung vom antiken Orden zu beanspruchen) und sich als besondere Ziele die Pflege der Liturgie und die Ausführung des göttlichen Amtes, die Vertiefung der Spiritualität und der Kultur der christlichen Ritterschaft, die Fürsorge der Pilger und die moralische und materielle Unterstützung des Nächsten und insbesondere der Christen im Heiligen Land, sowie die Erziehung der Jugendlichen setzte. Nach seiner behördlichen Anerkennung am 21.9.1979 wurde der Verein mit seinen auf ritterlichen Prinzipien aufbauenden Statuten und mit ausdrücklicher Bezugnahme auf den antiken Orden vom Erzbischof von Siena, Mons. Mario Jsmaele Castellano als privater Verband von Gläubigen unter dem Titel „Milizia del Tempio“ (Ordo Militiae Christi Templique Hierosolymitani) bestätigt (8.9.1988). Am 24.11.1989 genehmigte Mons. Castellano einige Änderungen der Statuten, während am 18.11.1990 der neue Ordinarius von Siena, Mons. Bonicelli, die Regel unter dem Titel „Regola dei poveri cavalieri di Cristo dell’Ordine della Milizia del Tempio“ (Regel der armen Ritter Christi des Templerordens) zuließ, welche der des antiken Ordens entnommen ist und der heutigen Zeit angepasst wurde. Inzwischen hatte Johannes Paul II. am 13.9.1989 eine Reihe genereller Ablässe in perpetuum für bedeutende Momente im Leben der Ritter gewährt.
Gemäß der Regel umfasst die neue „Militia“ drei Kategorien von Mitgliedern: die Ritter mit feierlicher Profess, die sich dauerhaft der Militia weihen, mit der Investitur und dem Gelöbnis, die drei klassischen evangelischen Ratschläge gemeinsam mit dem öffentlichen Glaubensbebzeugnis (viertes Gelöbnis) zu befolgen und die Ritter ohne Profess (oder „in Obedienz“), welche sich mittels der Investitur verpflichten, die Vollkommenheit des christlichen Lebens anzustreben; die Frauen (Damen), welche, in ihrem Status verbleibend, auf verschiedene Art und Weise mit der Militia zusammenarbeiten wollen, immer unter der Autorität des Großmeisters der Militia; die dritte Kategorie setzt sich aus jenen Männern und Frauen zusammen, die aufgrund ihres jugendlichen Alters und ihrer Unerfahrenheit noch nicht für die Annahme einer endgültigen Verpflichtung bereit sind: sie dienen in den Reihen der Militia als „Geschenkte“, geben jedoch nur ein zeitweiliges Gelöbnis ab, welches alle drei Jahre zu erneuern ist. Um zur Profess und zur Investitur zugelassen zu werden, müssen sie ein Noviziat von mindestens einem Jahr ablegen und das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Es können in der Militia auch jene Erwachsenen aufgenommen werden, die zwar deren Ideale teilen, sich aber nicht der „Regel“ verpflichten können oder wollen; sie werden als Kapläne (Bischöfe und Priester) oder als „Ordensträger“ (verdienstvolle) hinzugewählt, oder als Freunde eingeschrieben.
Gemäß der Regel und den Statuten wird die Militia vom Großmeister (maestro dei poveri cavalieri di Cristo, duca della Milizia del Tempio = Meister der armen Ritter Christi, Herzog der Tempelritter) geleitet, der alle drei Jahre vom Kapitel der dreizehn Rechtsritter (Rat) gewählt wird.
Dem Generalkapitel, zusammengesetzt aus den Rittern und den Damen, obliegen die gesetzgebenden Aufgaben; der Rat (oder Ehrengerichtshof) hat die disziplinarische Aufsicht; der Großpriorale Magistrale Rat formuliert die Regierungspolitik.
Fünf Ministerien unterstützen die Zentralorgane bei der Durchführung der Aufgaben der Militia: die Prälatur (der Generalprälat wird alle drei Jahre vom Erzb. von Siena ernannt) für die geistige und theoretische Bildung; die allgemeine Statthalterschaft für die Verwaltung der Lehre und zur Ausschreibung und Regelung der Wahl des neuen Großmeisters; die Magistrale Präzeptorei (Hauptmannschaft) für die ideelle und ritterliche Ausbildung; das Magistrale Kanzleramt für die Regierung, die Verwaltung und die allgemeine Organisation; das Gouvernement für den Unterhalt des Magistralen Sitzes und die Vermögenserhaltung.
Die Regel schreibt nur die gemeinschaftliche Abhaltung der Vespern vor (die Professritter haben die Pflicht, täglich das Brevier zu lesen), aber die Möglichkeit auch Häuser für das klösterliche Leben zu gründen befindet sich in Vorbereitung.
Die Ritter mit feierlicher Profess (religiöse) oder in Obedienz (weltliche) tragen, je nach Anlass, den weißen Habit, welcher aus einer Tunika, einem Skapulier mit achteckigem rotem Kreuz auf der Brust und einem Mantel mit demselben Kreuz auf der linken Schulter besteht; die Damen tragen einen weißen Schleier mit dem Kreuz ohne den oberen Arm; die Kapläne sind mit einer weißen Mozzetta mit rotem Rand, roten Knöpfen und achteckigem roten Kreuz auf dem linken Vorderteil bekleidet. Die übrigen Mitglieder haben kein Habit, sondern nur die Dekoration oder das Abzeichen.
Die Militia wird finanziell durch die Beiträge ihrer Mitglieder nebst Schenkungen von Behörden und Privatleuten sowie durch eigene Aktivitäten getragen.
Derzeit zählt die Militia etwa dreißig Ritter mit feierlichem Profess, einige hundert Ritter in Obedienz und zahlreiche Eingeschriebene in den anderen Kategorien. Sie hat etwa zehn nationale Präzeptoreien (Großpriorate) und eine große Zahl von Prioraten und örtlichen Komtureien gegründet; weiterhin hat sie Pfadfindergruppen und Jugendorganisationen in Italien und im Ausland gefördert oder aufgenommen. Der Magistrale Sitz befindet sich im Castello della Magione in Poggibonsi (Siena), einem außergewöhnlichen monumentalen Komplex aus romanischer Zeit, der bis auf das 11. Jh. zurückgeht und sich bis 1312 im Besitz der Templer befand. Nach deren Auflösung ging er an die Hospitaliter vom hl. Johannes von Jerusalem und nachdem der Besitz durch die Hände zahlreicher Eigentümer gegangen war, wurde er am 20.1.1979 vom Grafen Marcello Alberto Cristofani della Magione erworben, der ihn als Vermögensdotation der sich in Gründung befindenden Milizia del Tempio als Magistralen Sitz übermachte.

 

Literatur

Ventura, T. e templarismo, Roma 1980 (prima ed. 1964); B. Blandre, L’Ordre des chevallers du Temple, du Christ et de Notre Dame. Association ou Ordre religieux esotérique?, in Praxis juridique et religion 3 (1986) 158-63; M. Lo Mastro, Dossier T. 1113-990, Roma [1990]; G. Mantelli, La Magione. Casa t. sulla via Francigena, Poggibonsi 1990; Regola dei poveri Cavalieri di Cristo dell’Ordine della Milizia del Tempio, ivi 1992.

 

Castello della Magione I-53036 Poggibonsi (Siena) Italien – E-Mail: info@ordo-militiae-templi.org